RS OGH 2022/9/6 7Ob554/95, 4Ob105/98i, 6Ob135/04b, 2Ob66/06d, 5Ob80/20f, 2Ob108/22d

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Veröffentlicht am 06.09.1995
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Norm

MRG §30 Abs2 Z12
  1. MRG § 30 heute
  2. MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001
  3. MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991

Rechtssatz

Dringender Eigenbedarf eines Studenten, der bisher gemeinsam mit seinen Eltern und der sechsjährigen Schwester in einer Wohnung wohnt, und dort ein von allen Seiten her zugängliches Zimmer zur Verfügung hat, an der untervermieteten Wohnung ist zu bejahen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070687

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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