Norm
AngG §27 E1aRechtssatz
Auf Grund der besonderen Umstände stellt der Antrag auf Konkurseröffnung durch die Arbeitnehmerin keine Verletzung ihrer Treuepflicht dar. (§ 48 ASGG).Auf Grund der besonderen Umstände stellt der Antrag auf Konkurseröffnung durch die Arbeitnehmerin keine Verletzung ihrer Treuepflicht dar. (Paragraph 48, ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis, Entlassung, Gehaltsrückstand, Rechtsanwalt, FürsorgepflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0065282Dokumentnummer
JJR_19950913_OGH0002_009OBA00151_9500000_001