RS OGH 1995/9/19 10ObS178/95

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z1

Rechtssatz

Ein Arbeitsweg im Sinne des § 175 Abs 2 Z 1 ASVG liegt (unter weiteren Einschränkungen - siehe dazu SSV-NF 6/144) jedenfalls nur dann vor, wenn er von einem Ort aus angetreten wird, an dem Wohnfunktionen ausgeübt wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085251

Dokumentnummer

JJR_19950919_OGH0002_010OBS00178_9500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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