RS OGH 1995/9/19 4Ob71/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1995
beobachten
merken

Norm

UWG §7 C

Rechtssatz

Die Behauptung, ein Mitbewerber verliere Leser, ist geeignet, dessen Betrieb zu schädigen (§ 7 Abs 1 UWG), beeinträchtigt doch eine solche Behauptung seinen Ruf; sie kann nämlich Leser, noch mehr aber Inserenten dazu veranlassen, sich von den Zeitungen dieses Mitbewerbers abzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088938

Dokumentnummer

JJR_19950919_OGH0002_0040OB00071_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten