RS OGH 1995/9/19 14Os97/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1995
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Norm

StGB §74 Z5
StGB §144

Rechtssatz

Die Androhung, mittels gezielter Informationen über eine unterschiedliche Preisgestaltung Kunden von weiteren Geschäftskontakten abzuhalten, ist als Ankündigung eines Angriffes auf das Vermögen der Firma zu werten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0092385

Dokumentnummer

JJR_19950919_OGH0002_0140OS00097_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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