RS OGH 2023/2/21 10ObS173/95; 10ObS148/09a; 10ObS143/22k

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Veröffentlicht am 20.09.1995
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Norm

EinstV §1 Abs2
EinstV §1 Abs4 Fall1
EinstV §1 Abs4

Rechtssatz

Nur wenn der Betroffene bei der täglichen Körperpflege in relevantem Umfang der Unterstützung durch eine Hilfsperson bedarf, sind die Voraussetzungen für die Heranziehung des Mindestwertes gemäß § 1 Abs 4 1.Fall EinstV gegeben.Nur wenn der Betroffene bei der täglichen Körperpflege in relevantem Umfang der Unterstützung durch eine Hilfsperson bedarf, sind die Voraussetzungen für die Heranziehung des Mindestwertes gemäß Paragraph eins, Absatz 4, 1.Fall EinstV gegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085428

Im RIS seit

20.09.1995

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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