RS OGH 1995/9/20 10ObS173/95, 10ObS148/09a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1995
beobachten
merken

Norm

EinstV §1 Abs2
EinstV §1 Abs4 Fall1
oöEinstV §1 Abs4

Rechtssatz

Nur wenn der Betroffene bei der täglichen Körperpflege in relevantem Umfang der Unterstützung durch eine Hilfsperson bedarf, sind die Voraussetzungen für die Heranziehung des Mindestwertes gemäß § 1 Abs 4 1.Fall EinstV gegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085428

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten