Norm
EinstV §1 Abs2Rechtssatz
Nur wenn der Betroffene bei der täglichen Körperpflege in relevantem Umfang der Unterstützung durch eine Hilfsperson bedarf, sind die Voraussetzungen für die Heranziehung des Mindestwertes gemäß § 1 Abs 4 1.Fall EinstV gegeben.Nur wenn der Betroffene bei der täglichen Körperpflege in relevantem Umfang der Unterstützung durch eine Hilfsperson bedarf, sind die Voraussetzungen für die Heranziehung des Mindestwertes gemäß Paragraph eins, Absatz 4, 1.Fall EinstV gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085428Im RIS seit
20.09.1995Zuletzt aktualisiert am
03.05.2023