Norm
BPGG §4 Abs1Rechtssatz
Die Möglichkeit, daß die Anspruchswerberin wegen einer bestehenden geringen Konzentrationsschwäche gelegentlich vergessen könnte, die Kochplatten des Elektroherdes auszuschalten, begründet nicht die Notwendigkeit der Anleitung oder Beaufsichtigung durch Dritte bei der Zubereitung von Mahlzeiten oder sonstiger Verrichtungen Dritter in diesem Zusammenhang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085247Dokumentnummer
JJR_19950920_OGH0002_010OBS00175_9500000_001