RS OGH 2021/9/7 7Ob1661/95, 9Ob41/98i, 7Ob28/99i, 9Ob317/00h, 7Ob202/14b, 8Ob63/20b, 1Ob145/21m

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Veröffentlicht am 27.09.1995
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Rechtssatz

Im Vortragen von Eheverfehlungen des Klägers durch die Beklagte ist schon ein Mitverschuldensantrag zu erblicken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0082194

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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