Norm
StGB §76Rechtssatz
Ein Affekt infolge durch Medikamentenmißbrauch herabgesetzter Frustrationstoleranz bei einer an sich belanglosen wörtlichen Auseinandersetzung vermag die Stellung einer Frage nach § 76 StGB nicht zu rechtfertigen.Ein Affekt infolge durch Medikamentenmißbrauch herabgesetzter Frustrationstoleranz bei einer an sich belanglosen wörtlichen Auseinandersetzung vermag die Stellung einer Frage nach Paragraph 76, StGB nicht zu rechtfertigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0092105Dokumentnummer
JJR_19951003_OGH0002_0140OS00114_9500000_002