Norm
MRG §21 Abs1 Z8Rechtssatz
Erbringt der Vermieter (hier: Gemeinnützige Bauvereinigung) sämtliche Hausbesorgerleistungen, so darf er von den Mietern die sogenannten fiktiven Hausbesorgerkosten unter dem Titel Betriebskosten begehren, und zwar unabhängig davon, ob er die Leistungen tatsächlich selbst erbringt oder von Dritten erbringen läßt und dabei gegenüber der gesetzlichen Hausbesorgerentlohnung "ersparte" Beträge anderweitig verwendet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0069760Dokumentnummer
JJR_19951010_OGH0002_0050OB00001_9500000_002