RS OGH 1995/10/10 5Ob115/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1995
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Norm

ABGB §7
MRG idF 3.WÄG §45
WGG idF 3.WÄG §39 Abs19

Rechtssatz

Die durch das Fehlen einer Übergangsbestimmung entstandene zeitliche (Regelungs-)Lücke zwischen "altem" und "neuem" Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag ist im Wege der Gesetzesanalogie durch Anwendung des § 39 Abs 19 WGG idF des 3. WÄG zu schließen (unter Bejahung der von Würth vorgeschlagenen Gesetzesanalogie in WoBl 1994,1).Die durch das Fehlen einer Übergangsbestimmung entstandene zeitliche (Regelungs-)Lücke zwischen "altem" und "neuem" Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag ist im Wege der Gesetzesanalogie durch Anwendung des Paragraph 39, Absatz 19, WGG in der Fassung des 3. WÄG zu schließen (unter Bejahung der von Würth vorgeschlagenen Gesetzesanalogie in WoBl 1994,1).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0075233

Dokumentnummer

JJR_19951010_OGH0002_0050OB00115_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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