RS OGH 1995/10/10 1R254/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1995
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Norm

ZPO §65 Abs2
ZPO §72

Rechtssatz

Der entgegen § 65 Abs 2 letzter Satz ZPO vor Klagszustellung zugestellte Verfahrenshilfebewilligungsbeschluß löst weder ein Rekursrecht noch eine Rekursfrist für den im Verfahrenshilfeantrag bezeichneten präsumptiven Beklagten aus, weil das Verfahrenshilfeverfahren bis zur Klagszustellung einseitig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1995:RI0000033

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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