RS OGH 2023/1/27 2Ob74/95, 6Ob2343/96v, 2Ob80/02g, 1Ob251/22a

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Veröffentlicht am 12.10.1995
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Norm

ABGB §1295 Ia9
  1. ABGB § 1295 heute
  2. ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Das Rechtswidrigkeitsurteil ist aus der Verletzung von konkret für die betreffende Situation ausformulierten, ex ante die "erforderliche Sorgfalt" bestimmenden Verhaltensgeboten abgeleitet und ist darauf zu achten, daß dem Schädiger nicht völlig unerfüllbare Sorgfaltgebote auferlegt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081771

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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