RS OGH 1995/10/17 1Ob45/94, 6Ob213/17t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1995
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Norm

VerG §1

Rechtssatz

Die Judikatur zur unverzüglichen Geltendmachung von Entlassungsgründen ist auf die Durchsetzung von Vereinsausschlußgründen nicht anwendbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080401

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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