Norm
ABGB §952Rechtssatz
Wer ein bei der Pflichtteilsbemessung zu berücksichtigendes Geschenk empfangen und an einen Dritten weitergegeben hat, obwohl er nach den Umständen mit einer künftigen Schenkungsanfechtung hätte rechnen müssen, haftet für den Pflichtteilsausfall ohne die nach ständiger Rechtsprechung sonst wirksame Exekutionsbeschränkung auf das Geschenk.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079876Dokumentnummer
JJR_19951017_OGH0002_0010OB01592_9500000_003