RS OGH 1995/10/17 10ObS149/95

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Veröffentlicht am 17.10.1995
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Norm

ASVG §85
ASVG §361 Abs1 Z1

Rechtssatz

Für die Entstehung des Anspruchs auf die Leistungen aus der Unfallversicherung ist die Antragstellung auf die Leistung nicht Voraussetzung. Die Antragstellung ist nur in den Fällen, in denen Leistungen nur auf Antrag festgestellt werden (§ 361 Abs 1 Z 1 ASVG), Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherungsträgers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085252

Dokumentnummer

JJR_19951017_OGH0002_010OBS00149_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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