RS OGH 2021/9/29 11Os114/95, 15Os98/95, 11Os178/96, 11Os149/03, 15Os106/06m, 13Os131/08a, 15Os185/10

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Veröffentlicht am 17.10.1995
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Rechtssatz

Absolute Untauglichkeit ist gegeben, wenn die Verwirklichung des Deliktstypus auf die vorgesehene Art auch bei einer generalisierenden Betrachtung, also unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles, geradezu denkunmöglich ist und somit unter keinen wie immer gearteten Umständen erwartet werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089880

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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