RS OGH 1995/10/18 7Ob537/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1995
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Norm

ABGB §96

Rechtssatz

Die Anmeldung des gemeinsamen Kindes (14 Jahre) zu einem einjährigen Schulbesuch und Internatsbesuch in eine vom Wohnort 300 Kilometer entfernte Schule durch die Ehegattin übersteigt den Rahmen der Haushaltsführung und ist kein Rechtsgeschäft des täglichen Lebens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0082314

Dokumentnummer

JJR_19951018_OGH0002_0070OB00537_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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