Norm
ABGB §96Rechtssatz
Die Anmeldung des gemeinsamen Kindes (14 Jahre) zu einem einjährigen Schulbesuch und Internatsbesuch in eine vom Wohnort 300 Kilometer entfernte Schule durch die Ehegattin übersteigt den Rahmen der Haushaltsführung und ist kein Rechtsgeschäft des täglichen Lebens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0082314Dokumentnummer
JJR_19951018_OGH0002_0070OB00537_9500000_001