RS OGH 1995/10/24 4Ob584/95

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Veröffentlicht am 24.10.1995
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Norm

ABGB §1371

Rechtssatz

Die Vereinbarung einer Verfalls- oder Verfallsrechtsklausel ist auch dann unzulässig, wenn sie zwischen einem Gläubiger und einem Dritten geschlossen wird, der - etwa als Pfandbesteller - die Haftung für die Schuld mitübernommen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0075161

Dokumentnummer

JJR_19951024_OGH0002_0040OB00584_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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