RS OGH 1995/11/7 14Os160/95 (14Os161/95, 14Os162/95), 14Os145/01

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Veröffentlicht am 07.11.1995
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Norm

StGB §127 B3

Rechtssatz

Ein Diebstahl ist vollendet, wenn der Täter den bisher an der Sache bestehenden Gewahrsam eines anderen gegen dessen Willen gebrochen und neuen Gewahrsam an der Sache begründet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0093300

Dokumentnummer

JJR_19951107_OGH0002_0140OS00160_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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