Rechtssatz
Wegen der Gefahr, die auslaufendes Öl für die Umwelt bedeutet, muss der Betreiber einer Ölfeuerungsanlage sicherstellen, dass Errichtung und Betrieb der Anlage den wegen dieser Gefahr erlassenen Normen entsprechen. Unterlässt er dies, hat er den durch (vom Tankwagenfahrer verschuldetes) Überfüllen des Tanks außerhalb des (nicht ordnungsgemäß ausgeführten) Tankraumes entstandenen Schaden mitzutragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088981Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.11.2023