RS OGH 2023/9/20 4Ob578/95; 1Ob1/09t; 1Ob30/13p; 1Ob214/22k

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Veröffentlicht am 07.11.1995
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Rechtssatz

Wegen der Gefahr, die auslaufendes Öl für die Umwelt bedeutet, muss der Betreiber einer Ölfeuerungsanlage sicherstellen, dass Errichtung und Betrieb der Anlage den wegen dieser Gefahr erlassenen Normen entsprechen. Unterlässt er dies, hat er den durch (vom Tankwagenfahrer verschuldetes) Überfüllen des Tanks außerhalb des (nicht ordnungsgemäß ausgeführten) Tankraumes entstandenen Schaden mitzutragen.

Entscheidungstexte

  • RS0088981">4 Ob 578/95
    Entscheidungstext OGH 07.11.1995 4 Ob 578/95
  • RS0088981">1 Ob 1/09t
    Entscheidungstext OGH 26.02.2009 1 Ob 1/09t
    Vgl aber; Beisatz: Hier war den Organen bzw Repräsentanten der Klägerin eine schuldhafte Mitwirkung am eingetretenen Ölunfall nicht vorzuwerfen, zumal keine Anhaltspunkte dafür bestanden, dass ihnen das Fehlen der technisch notwendigen Füllleitung, das zum Aufschäumen des Heizöls geführt hatte, erkennbar gewesen wäre. (T1); Beisatz: Ein Mitverschulden ist in der Regel zu verneinen, wenn der Geschädigte einen dazu befugten Gewerbetreibenden mit der Herstellung einer Anlage beauftragt und die erforderliche behördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage erwirkt hat. (T2)
  • RS0088981">1 Ob 30/13p
    Entscheidungstext OGH 21.05.2013 1 Ob 30/13p
    Vgl aber; Beis wie T2
  • RS0088981">1 Ob 214/22k
    Entscheidungstext OGH 20.09.2023 1 Ob 214/22k
    vgl aber; Beisatz: Hier: Das Unternehmen als verfügungsberechtigte Person durfte auf die Expertise des nach dem OÖ LuftREnTG Überprüfungsberechtigten sowie des beauftragten Wartungsunternehmens, die beide bei den regelmäßigen Überprüfungen/Wartungen ausdrücklich bestätigten, dass die Anlage in Ordnung sei, den einschlägigen Bestimmungen entspreche und weiter betrieben werden könne. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088981

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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