RS OGH 1995/11/8 7Ob626/95

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Veröffentlicht am 08.11.1995
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Norm

ABGB §1327 a
IPRG §48

Rechtssatz

Bei Ersatzansprüchen Hinterbliebener für den Verlust gesetzlicher Unterhaltsrenten als Folge von Tötung oder Verletzung des Unterhaltspflichtigen ist das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht selbständig nach inländischem IPR zu beurteilen. (Hier: Der bei einem Unfall Getötete war nach italienischem Recht den Klägern zur Leistung von Unterhalt verpflichtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083637

Dokumentnummer

JJR_19951108_OGH0002_0070OB00626_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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