Norm
VBO Innsbruck §27Rechtssatz
Mangels einer landesgesetzlichen oder vertraglichen Determinierung des der Berechnung der Abfertigung zugrundeliegenden Begriffes "Monatsentgelt" in § 27 VBO ist der im Arbeitsrecht allgemein geltende weite Entgeltbegriff, wonach alle nur erdenklichen Entgeltarten, wie Zulagen, Provisionen, Prämien etc Entgelt sind, für die Auslegung des Begriffes "Monatsentgelt" als Abfertigungsberechnungsgrundlage heranzuziehen; geleistete Sonderzahlungen sind daher in die Abfertigungsberechnungsgrundlage einzubeziehen.Mangels einer landesgesetzlichen oder vertraglichen Determinierung des der Berechnung der Abfertigung zugrundeliegenden Begriffes "Monatsentgelt" in Paragraph 27, VBO ist der im Arbeitsrecht allgemein geltende weite Entgeltbegriff, wonach alle nur erdenklichen Entgeltarten, wie Zulagen, Provisionen, Prämien etc Entgelt sind, für die Auslegung des Begriffes "Monatsentgelt" als Abfertigungsberechnungsgrundlage heranzuziehen; geleistete Sonderzahlungen sind daher in die Abfertigungsberechnungsgrundlage einzubeziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081839Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2023