RS OGH 1995/11/8 3Ob85/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1995
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Norm

EO §210 IIA
EO §210 IVD
EO §210 IVE
EO §211

Rechtssatz

Bei verbücherten Liegenschaften muß der Rang des angemeldeten Anspruches als Vorzugspost nur dann gegeben werden, wenn für diese Forderung auch ein Pfandrang besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085094

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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