Norm
ABGB §1330 ARechtssatz
Wird der Proponent für die Gründung eines Zeitgeschichte-Museums als "Nazi" bezeichnet wird, enthält diese als Beleidigung im Sinne des § 1330 Abs 1 ABGB zu qualifizierende Bezeichnung keinen einer objektiven Überprüfung zugänglichen Tatsachenkern.Wird der Proponent für die Gründung eines Zeitgeschichte-Museums als "Nazi" bezeichnet wird, enthält diese als Beleidigung im Sinne des Paragraph 1330, Absatz eins, ABGB zu qualifizierende Bezeichnung keinen einer objektiven Überprüfung zugänglichen Tatsachenkern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085175Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.01.2018