RS OGH 1995/11/10 3R159/95

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Veröffentlicht am 10.11.1995
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Norm

EO §54 Abs1 Z2
EO §303 Abs2

Rechtssatz

Das Fehlen eines Antrages auf Überweisung der gepfändeten Forderung bei einer Exekutionsführung nach § 303 Abs 2 EO stellt einen nicht verbesserungsfähigen Inhaltsmangel des Exekutionsantrages dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1995:RI0000031

Dokumentnummer

JJR_19951110_OLG0819_00300R00159_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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