Norm
ArbVG §40 Abs2Rechtssatz
Die Sektionierung der Belegschaft in Arbeiter und Angestellte (§ 40 Abs 2 ArbVG) findet nur auf der Ebene des Betriebes statt, hingegen nicht (mehr) auf den Ebenen des Unternehmens - § 81 Abs 3 ArbVG ist eine sanktionslose Sollbestimmung - und des Konzerns. (§ 48 ASGG)Die Sektionierung der Belegschaft in Arbeiter und Angestellte (Paragraph 40, Absatz 2, ArbVG) findet nur auf der Ebene des Betriebes statt, hingegen nicht (mehr) auf den Ebenen des Unternehmens - Paragraph 81, Absatz 3, ArbVG ist eine sanktionslose Sollbestimmung - und des Konzerns. (Paragraph 48, ASGG)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083073Im RIS seit
12.11.1995Zuletzt aktualisiert am
27.02.2024