Norm
LMG 1975 §9 Abs1 litbRechtssatz
Wird ein Slogan von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht als Hinweis auf eine ärztliche Empfehlung verstanden, so liegt in seiner Verwendung keine sittenwidrige (§ 1 UWG) Umgehung des Verbotes gesundheitsbezogener Angaben im Sinne des § 9 Abs 1 lit b LMG ("Ihr Zahnarzt wird es Ihnen danken").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090827Dokumentnummer
JJR_19951121_OGH0002_0040OB00068_9500000_001