RS OGH 1995/11/21 4Ob68/95

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Veröffentlicht am 21.11.1995
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Norm

LMG 1975 §9 Abs1 litb
UWG §1 C2

Rechtssatz

Wird ein Slogan von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht als Hinweis auf eine ärztliche Empfehlung verstanden, so liegt in seiner Verwendung keine sittenwidrige (§ 1 UWG) Umgehung des Verbotes gesundheitsbezogener Angaben im Sinne des § 9 Abs 1 lit b LMG ("Ihr Zahnarzt wird es Ihnen danken").

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090827

Dokumentnummer

JJR_19951121_OGH0002_0040OB00068_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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