Norm
CMR Art17 Abs4Rechtssatz
Für die Kausalität zwischen dem Vorliegen eines der Umstände des Art 17 Abs 4 CMR (nicht auch für deren Vorliegen an sich) und dem Schaden genügt die "Darlegung" ihrer Möglichkeit im Sinn des Art 18 Abs 2 CMR, die Vermutung greift aber nur dann ein, wenn die Möglichkeit der Kausalität substantiiert dargelegt wird.Für die Kausalität zwischen dem Vorliegen eines der Umstände des Artikel 17, Absatz 4, CMR (nicht auch für deren Vorliegen an sich) und dem Schaden genügt die "Darlegung" ihrer Möglichkeit im Sinn des Artikel 18, Absatz 2, CMR, die Vermutung greift aber nur dann ein, wenn die Möglichkeit der Kausalität substantiiert dargelegt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0086375Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.06.2016