RS OGH 1995/11/28 11Os161/95

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Veröffentlicht am 28.11.1995
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Norm

StGB §99 A

Rechtssatz

Die Dauer einer Freiheitsentziehung ist für das Grunddelikt insofern relevant, als sie ein gewisses Ausmaß erreichen muß, um jedenfalls dem Opfer die Entziehung der Freiheit bewußt zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0092902

Dokumentnummer

JJR_19951128_OGH0002_0110OS00161_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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