RS OGH 2024/11/19 2Ob89/95; 2Ob36/15f; 2Ob71/16d; 2Ob164/17g; 2Ob245/23b; 2Ob190/24s

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Veröffentlicht am 07.12.1995
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Rechtssatz

Ein Abfindungsvergleich umfasst jedenfalls erkennbare und vorhersehbare Ansprüche.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087312

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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