RS OGH 1995/12/12 5Ob126/95, 5Ob19/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1995
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Norm

WEG 1975 §1 Abs1
WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs3

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 1 Abs 3 WEG, wonach an "Substandardwohnungen" Wohnungseigentum nicht bestehen kann, und die Bestimmung des § 3 Abs 1 WEG über den für das Wohnungseigentum unerläßlichen Mindestanteil an der ganzen Liegenschaft bestehen unabhänig voneinander, regeln verschiedene Bereiche und verfolgen auch verschiedene Normzwecke. Die beiden Bestimmungen miteinander zu vermengen bzw einen "Zusammenhang" zwischen ihnen herzustellen, ist somit weder notwendig noch zweckmäßig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079830

Dokumentnummer

JJR_19951212_OGH0002_0050OB00126_9500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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