RS OGH 1995/12/14 12Os164/95

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Veröffentlicht am 14.12.1995
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Norm

StGB §129 Z1

Rechtssatz

Bei der Einbruchsqualifikation durch Einsteigen in ein Gebäude ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob beim Passieren einer zum ordnungsgemäßen Betretung nicht bestimmten Fensteröffnung zusätzlich eine Verriegelung überwunden wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0093892

Dokumentnummer

JJR_19951214_OGH0002_0120OS00164_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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