RS OGH 1995/12/19 10ObS205/94

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Veröffentlicht am 19.12.1995
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Norm

ASVG §292
ASVG §294 Abs3 Satz2

Rechtssatz

Unterläßt ein (eine) Ausgleichszulagenwerber (Ausgleichszulagenwerberin) die Durchsetzung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruches, obgleich ihm (ihr) dessen Durchsetzung zumindest teilweise möglich und zumutbar wäre und würde er (sie) davon auch nicht Abstand nehmen, wenn der Ausfall nicht durch die Ausgleichszulage gedeckt wäre, so sind diese Ansprüche bei Berechnung dieser Zulage als tatsächlich zufließend zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089502

Dokumentnummer

JJR_19951219_OGH0002_010OBS00205_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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