RS OGH 1995/12/19 1Ob1691/95, 4Ob515/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1995
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Norm

ABGB §1313
BG über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen §10
BG über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen §11
BG über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen §13
BG über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen §16

Rechtssatz

Der aus der gesetzlich für zulässig erklärten Überwälzung einer Abgabenschuld resultierende zivilrechtliche Ersatzanspruch ist nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen, daher sind die Regeln des Regreßrechts (§ 1313 ABGB) jedenfalls analog anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0086691

Dokumentnummer

JJR_19951219_OGH0002_0010OB01691_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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