Norm
HGB §187Rechtssatz
Bei einer Beteiligung an einer atypischen stillen Gesellschaft, durch die eine Mitunternehmerschaft begründet wird, ist ein Konkursteilnahmeanspruch wegen der Rückforderung der Einlage im Sinne des § 187 Abs 1 HGB ausgeschlossen (so schon 8 Ob 4, 5/95).Bei einer Beteiligung an einer atypischen stillen Gesellschaft, durch die eine Mitunternehmerschaft begründet wird, ist ein Konkursteilnahmeanspruch wegen der Rückforderung der Einlage im Sinne des Paragraph 187, Absatz eins, HGB ausgeschlossen (so schon 8 Ob 4, 5/95).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081668Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.05.2016