RS OGH 2014/12/15 8Ob7/95, 8Ob212/97b, 8Ob114/02a, 6Ob14/14y

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Veröffentlicht am 21.12.1995
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Norm

HGB §187
KO §102

Rechtssatz

Bei einer Beteiligung an einer atypischen stillen Gesellschaft, durch die eine Mitunternehmerschaft begründet wird, ist ein Konkursteilnahmeanspruch wegen der Rückforderung der Einlage im Sinne des § 187 Abs 1 HGB ausgeschlossen (so schon 8 Ob 4, 5/95).Bei einer Beteiligung an einer atypischen stillen Gesellschaft, durch die eine Mitunternehmerschaft begründet wird, ist ein Konkursteilnahmeanspruch wegen der Rückforderung der Einlage im Sinne des Paragraph 187, Absatz eins, HGB ausgeschlossen (so schon 8 Ob 4, 5/95).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081668

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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