RS OGH 1995/12/21 8Ob29/95

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Veröffentlicht am 21.12.1995
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Norm

ABGB §358 III
KO §46 Abs1

Rechtssatz

Veruntreut ein Treuhänder ein auf einem Anderkonto anvertrautes Geld, steht dem Treugeber lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch zu, der im Falle des nachfolgenden Konkurses des Treuhänders eine Konkursforderung und keine Masseforderung ist. Eine Masseforderung könnte sie nur dann sein, wenn die Vermengung erst im Zuge des Konkursverfahrens Platz gegriffen hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081570

Dokumentnummer

JJR_19951221_OGH0002_0080OB00029_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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