RS OLG Wien 1996/01/09 6R138/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.01.1996
beobachten
merken
Rechtssatz

Erlassung einstweiliger Vorkehrungen durch unzuständiges Gericht.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten