RS OGH 1996/1/16 14Os101/95

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Veröffentlicht am 16.01.1996
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Norm

StGB §156

Rechtssatz

Beim Tatbestand der betrügerischen Krida geht es um die Beeinträchtigung des Befriedigungsfonds der Gläubigergesamtheit, nicht aber darum, ob es einzelnen von ihnen doch noch gelingt, eine Schädigung durch Befriedigung aus anderen Quellen zu verhindern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0094745

Dokumentnummer

JJR_19960116_OGH0002_0140OS00101_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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