RS OGH 1996/1/30 14Os186/95

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Veröffentlicht am 30.01.1996
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Norm

StGB §280 Abs1

Rechtssatz

Unter Berücksichtigung der angesammelten dreiundvierzig Langwaffen kommt der Frage, wieviel Faustfeuerwaffen und Bajonette der Waffenvorrat enthielt, keine die Gefahreneignung berührende Bedeutung mehr zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096007

Dokumentnummer

JJR_19960130_OGH0002_0140OS00186_9500000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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