RS OGH 1996/1/30 4Ob6/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1996
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Norm

GMG §28

Rechtssatz

Ein Gebrauchsmuster, dem (zum Beispiel) die Neuheit oder der erfinderische Schritt fehlen, ist ein bloßes Scheinrecht, dessen Nichtigerklärung jedermann beantragen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103416

Dokumentnummer

JJR_19960130_OGH0002_0040OB00006_9600000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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