Norm
KO §46 Abs1 Z5Rechtssatz
Gründet sich eine Kündigung des Masseverwalters nicht auf § 25 Abs 1 KO und erfolgt fristwidrig, sind die Ansprüche des Arbeitnehmers aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Masseforderungen. Für die analoge Anwendung des § 25 Abs 1 letzter Satz KO für diesen durch § 46 Abs 1 Z 5 KO geregelten Fall besteht mangels einer Gesetzeslücke kein Raum.Gründet sich eine Kündigung des Masseverwalters nicht auf Paragraph 25, Absatz eins, KO und erfolgt fristwidrig, sind die Ansprüche des Arbeitnehmers aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Masseforderungen. Für die analoge Anwendung des Paragraph 25, Absatz eins, letzter Satz KO für diesen durch Paragraph 46, Absatz eins, Ziffer 5, KO geregelten Fall besteht mangels einer Gesetzeslücke kein Raum.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097919Dokumentnummer
JJR_19960214_OGH0002_009OBA02014_96H0000_003