Norm
ABGB §447Rechtssatz
Wird Geld als Sicherheit und damit als Pfand gegeben, so entsteht entweder ein unregelmäßiges oder ein regelmäßiges Pfand, je nachdem, ob das Geld in das Eigentum des Pfandgläubigers übergeht oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103129Dokumentnummer
JJR_19960221_OGH0002_0030OB02021_96V0000_005