Norm
EO §382 Abs1 Z6 II6Rechtssatz
Zur Sicherung des auf Unterlassung der Veräußerung oder Belastung einer Liegenschaft gerichteten Begehrens kann eine einstweilige Verfügung im Sinne des § 382 Abs 1 Z 6 EO nicht erlassen werden.Zur Sicherung des auf Unterlassung der Veräußerung oder Belastung einer Liegenschaft gerichteten Begehrens kann eine einstweilige Verfügung im Sinne des Paragraph 382, Absatz eins, Ziffer 6, EO nicht erlassen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102990Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021