RS OGH 1996/2/26 4R248/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1996
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Norm

MedG §1
JN §51 Abs1 Z8b

Rechtssatz

Die Anwendungen der APA gelten als Medien

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 13R82/03d. Diese ist nunmehr unter RW0000578 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000094

Im RIS seit

03.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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