RS OGH 1996/2/27 10Ob509/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1996
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Norm

ABGB §915
ABGB §1415
ABGB §1416

Rechtssatz

Undeutlichkeiten beziehungsweise Unklarheiten bezüglich der Widmungsnotwendigkeit schuldmindernder Zahlungen einerseits und Anrechnung auf welchen der aushaftenden Kredite andererseits gehen ausschließlich gemäß § 915 zweiter Halbsatz ABGB zu Lasten der Bank. (hier kommt noch die Zweifelsregel des ersten Halbsatzes leg cit hinzu, erfolgte doch die Hypothekeinräumung des Beklagten nach der Aktenlage ausschließlich fremdnützig und damit im Verhältnis zur klägerischen Bank unentgeltlich.)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104889

Dokumentnummer

JJR_19960227_OGH0002_0100OB00509_9600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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