Norm
ASVG §253d Abs1 Z4Rechtssatz
Schloß der bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme des in den letzten fünfzehn Jahren vor dem Stichtag überwiegend ausgeübten Berufes bestandene Zustand den Versicherten von den mit der Ausübung dieses Berufes verbundenen Tätigkeiten aus, so kann der Versicherungsfall der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nicht eintreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102022Dokumentnummer
JJR_19960227_OGH0002_010OBS00032_9600000_002