Norm
StPO §281 Abs1 Z8 DRechtssatz
Eine Alternativanklage wird bereits durch den Schuldspruch wegen einer der beiden einander ausschließenden Alternativvarianten erledigt, weshalb ein zusätzlicher Schuldspruch auch wegen der anderen Variante als von der Anklage nicht gedeckt diese überschreitet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0095299Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.07.2012