RS OGH 1996/3/5 14Os170/95, 15Os176/11p (15Os67/12k)

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Veröffentlicht am 05.03.1996
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Norm

StGB §156 Abs1

Rechtssatz

Tatobjekt im Sinne des § 156 StGB ist grundsätzlich jegliches Vermögen, das der Zwangsvollstreckung durch Gläubiger des Schuldners zugänglich ist (JBl 1989,329 ua). Dazu zählt jedenfalls bei einem in Österreich gelegenen Bestandobjekt nicht nur die Sachsubstanz und der laufende, sondern auch der im voraus bezogene Bestandzins, mag dieser allenfalls auch erst anlässlich eines im Ausland abgeschlossenen Mietvertrages fällig geworden sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0094851

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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