Norm
StGB §156 Abs1Rechtssatz
Durch die Vermietung einer Liegenschaft zu angemessenen Mietzinsen und Vereinbarung einer Mietzinsvorauszahlung wird das Vermögen des Vermieters und damit der Befriedigungsfonds nicht verringert. Liegt doch eine Vermögensverminderung immer dann nicht vor, wenn der Verlust durch den Eintritt eines anderen Vermögensstückes wettgemacht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0094848Dokumentnummer
JJR_19960305_OGH0002_0140OS00170_9500000_001